Revisionsarbeiten am Lehrschwimmbecken

In der Zeit vom 13. bis zum 22.11.2017 steht das Lehrschwimmbecken aufgrund von Revisionsarbeiten nicht für die Schwimmausbildung zur Verfügung.
Am 14.11.2017 und 21.11.2017 findet daher keine Schwimmausbildung statt. Am 17.11.2017 bieten wir die Schwimmausbildung von 18:00 bis 18:45 Uhr im Sportbecken an.

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Lehrschwimmbecken gesperrt!

Die Stadt Alfeld teilte mit, dass das Lehrschwimmbecken des 7 Berge Bades aufgrund eines Defekts derzeit gesperrt ist.
Bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten kann das Becken nicht genutzt werden. Die Schwimmausbildung am Freitag, 26.01.2018 kann dadurch nicht stattfinden.

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Sommerferien 2017

Liebe Schwimmerinnen/Schwimmer und liebe Eltern,

der letzte Trainingstag vor den Sommerferien ist der 20.06.2017. Weiter geht es nach den Ferien ab dem 04.08.2017.
Für die Leistungsgruppen L1-L3 findet an folgenden Tagen Training statt:

  • 25.07.2017, 18:00-19:30 Uhr
  • 26.07.2017, 18:30-20:00 Uhr
  • 28.07.2017, 18:30-20:00 Uhr
  • 01.08.2017, 19:30-21:00 Uhr
  • 02.08.2017, 18:30-20:00 Uhr

Wir wünschen allen Aktiven und deren Familien schöne und erholsame Sommerferien 2017.

Eure Spatenleitung

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Kein Training

Die Stadt Alfeld hat mitgeteilt, dass am 24. & 25.04.2017 das 7 Berge Bad geschlossen bleibt. Somit finden an diesen beiden Tagen keine Schwimmausbildung und kein Schwimmtraining statt.

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Vorankündigung: Schützenfestumzug am 14.08.2016 ab 13:30 Uhr

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

 

am 14.08.2016 findet in Alfeld der Festumzug des Alfelder Heimat- und Schützenfestes statt.

Auch wir, als Post SV Alfeld, wollen uns daran mit einer „starken Mannschaft“, die mit entsprechenden „Vereins-T-Shirts“ ausgestattet wird, beteiligen.
Bitte merkt Euch den Termin vor und „marschiert“ mit. Wir brauchen Euch, um ein gutes Bild in der Alfelder Bevölkerung abzugeben und für den Post SV zu werben.

Die Vorbereitungen werden in den jeweiligen Abteilungen erfolgen.

 

Markus Kolle

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Schwimmausbildung & Schwimmtraining gehen wieder los!

Nachdem bereits am Freitag 13. Mai 2016 die Schwimmausbildung wieder in zwei Gruppen im 7 Berge Bad in Alfeld stattfinden konnte, geht es ab 23. bzw. 24. Mai auch für die übrigen Gruppen der Post SV Schwimmabteilung wieder los.

Trainiert wird in den gewohnten Gruppen. Treffen ist jeweils 15 Minuten vor Beginn im Foyer des Bades.

 

Wir freuen uns auf euch!

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Ausweichtraining

Aufgrund der unveränderten Situation des 7 Berge Bads haben wir in den vergangenen Tagen und Wochen versucht, Ausweichmöglichkeiten für einen vorübergehenden Schwimmbetrieb zu organisieren. Für die Gruppen 2 (Sonja, Nicole, Sebastian), 3 (Markus), 4 (Nicole) sowie die Leistungsgruppen L3 (Lea, Uwe), L2 (Elmar), L1 (Markus, Stefan) konnten wir einige Zeiten in Hildesheim Drispenstedt bekommen. Wir sind weiter bemüht, auch für die übrigen Schwimmer Trainingsmöglichkeiten zu organisieren.
Ab dem 08. Januar können wir jeweils freitags und samstags, wie folgt, Zeiten im Hallenbad Drispenstedt nutzen:

An folgenden Tagen findet kein Training in Drispenstedt statt: 12. + 19. + 25. + 26.03.2016.

freitags:
17:00 – 18:30 Uhr
2 Bahnen
Leistungsgruppen L1 – L3

samstags:
12:30 – 14:00 Uhr
4 Bahnen
Gruppen 2-4
Leistungsgruppen L1 – L3

Treffen jeweils 15 Minuten vor Beginn am Eingang des Bades.

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7 Berge Bad bleibt weiter geschlossen

12.02.2016:

Informationsschreiben der Badleitung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Sachverständige hat heute Vormittag sein Sanierungskonzept für die 3 betroffenen Becken (Erlebnis-, Sport- und Lehrschwimmbecken)vorgestellt. Anwesend waren Herr Dipl.-Ing. Ortland (Gutachter), Vertreter der Stadt, des Fliesenlegers und des Büros Krieger.

 

Das Sanierungskonzept beruht auf folgenden Feststellungen:

  1. Erlebnisbecken
    fehlender Verbund zwischen Fliesen und Dickbettmörtel / zu geringe Festigkeit des Dickbettmörtels / fehlende Haftzugfestigkeit zwischen Wandfliesen und Untergrund
  2. Sportbecken
    Dickbettmörtel ausreichend druckfest / Haftverbund zwischen Fliese und Dickbettmörtel unzureichend / fehlende Haftzugfestigkeit zwischen Wandfliesen und Untergrund
  3. Lehrschwimmbecken
    Fliesenbelag des Beckenbodens ist bereits saniert / fehlende Haftzugfestigkeit zwischen Wandfliesen und Untergrund

Im Erlebnisbecken muss danach der Dickbettmörtel entfernt und müssen sowohl die Boden- als auch die Wandfliesen erneuert werden. Im Sportbecken müssen „nur“ die Boden- und die Wandfliesen erneuert werden, im Lehrschwimmbecken „nur“ die Wandfliesen.

Dem Sanierungskonzept -und das ist ein sehr positives, so nicht unbedingt zu erwartendes Ergebnis des heutigen Termins- haben alle Beteiligten zugestimmt und der Fliesenleger wird jetzt auf der Grundlage des Konzepts ein Leistungsverzeichnis inkl. Bauzeitenplan erstellen und im Verlauf der nächsten Woche mit dem Sachverständigen abstimmen. Abgesprochen wurde auch, dass der Fliesenleger in der übernächsten Woche mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen wird (z. B. Rückbau des Dickbettmörtels im Erlebnisbecken).

Aussagen zum weiteren Sanierungsablauf und zu einer Wiedereröffnung des Bades waren heute noch nicht möglich bzw. werden erst im Verlauf der nächsten Woche möglich sein, sobald der mit dem Sachverständigen abgestimmte Bauzeitenplan vorliegt.

Das Sanierungskonzept äußert sich auch zu den Schadensursachen. Insoweit kann positiv festgestellt werden, dass es keine Anhaltspunkte für betriebliche Ursachen gibt, die in der Verantwortung der Stadt liegen würden. Aufgelistet werden dagegen etliche handwerkliche Fehler, wie z. B. nicht ausgeführte Trennfugen, Mörtelbrücken in Arbeitsfugen, fehlende Randabstellungen u. v. a. m.. Hierzu wird sich der Sachverständige abschließend aber noch in einem umfassenden schriftlichen Gutachten äußern. Ebenso zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang eine Mitverantwortung beim Büro Krieger liegt.

Der vorgezogene Termin heute hatte das Ziel, baufachlich Einigkeit über die Art und Weise der Sanierung zu erzielen und die Sanierung einzuleiten. Dieses Ziel ist erreicht worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Schroeder

7 Berge Bad

 

10.02.2016:

Offizielle Pressemitteilung der Stadt Alfeld:

 

Presseinformation
Zum besseren Verständnis der tatsächlichen und rechtlichen Situation hinsichtlich des Fliesenschadens im 7 Berge Bad nachfolgende Erläuterungen:

Unmittelbar nach Auftritt der ersten kleinflächigeren Fliesenschäden Ende November des vergangenen Jahres hat die Verwaltung den Sachverhalt vor Ort mit dem zuständigen Architektenbüro Dr. Krieger und dem Fliesenlegerunternehmen besprochen und einen Sanierungsplan aufgestellt. Unmittelbar nach diesem Gespräch vergrößerte sich der Fliesenschaden deutlich. Im Bereich des 25 Meter-Schwimmbeckens und des familienfreundlichen Nichtschwimmerbeckens trat ein identisches Schadensbild bei unterschiedlichen Wasserfüllzuständen auf. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, mit dem Gutachter im Bereich des 25 Meter-Beckens, das entleert wurde, unter Einbeziehung aller Beteiligter eine weitere Betrachtung vor Ort vorzunehmen.

Aufgrund des Schadensbildes bei unterschiedlichen Füllzuständen der Becken wurde der Gutachter mit einer umfassenden Begutachtung zur Ermittlung der Schadensursache beauftragt. Im Rahmen seiner Untersuchungen sind die Beckenkörper in unterschiedlichen Füllzuständen vermessen worden. Es sind Materialproben für die Bereiche Mörtel, Fliesenkleber und Fliesen gezogen worden. Gleiches gilt auch für das gechlorte Beckenwasser einschließlich der verwendeten Reinigungsmittel. Ausgeschlossen werden konnte vom Gutachter, dass sich das 7 Berge Bad, das auf über 350 Pfählen ruht, so gesetzt haben könnte, als dass die Fliesen abplatzen. Durch das Vermessen der Becken in unterschiedlichen Befüllungszuständen konnten statische Gründe für das aufgetretene Schadensbild ausgeschlossen werden.

Die Ergebnisse der Analysen werden zusammenfassend allen Beteiligten einschließlich der Verwaltung der Stadt Alfeld (Leine) am 12.02.2016 vorgestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gutachter den Beteiligten die Schadensursache sowie auch die Verantwortungsverteilung den Beteiligten erläutert. Nach diesem Termin kann ein Sanierungsvorschlag und -plan entwickelt werden. Erst nach Vorlage des abschließenden Gutachtens kann die Gesamtschadenshöhe bestimmt werden, da erst durch das Gutachten klar wird, welche Sanierungsschritte erforderlich sind. Konsequenter Weise kann auch erst nach Erarbeitung des Sanierungsplans eine Auskunft gegeben werden, wann das Bad wieder ans Netz gehen kann.

Das städtische Personal wird im Bad weiter beschäftigt. Teilweise sind schon jetzt Mitarbeiter auf dem Baubetriebshof eingesetzt und andere an Bäder in der Umgebung abgeordnet worden. Im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht befindet sich die Verwaltung in einem konstruktiven Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen sowie der Personalvertretung.

Aus Sicht der Verwaltung bleibt noch einmal festzuhalten, dass der Fliesenschaden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist. Bei den beiden möglichen Verantwortlichen handelt es sich zum Einen um ein Ingenieurbüro, das mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt war, sowie um das Fliesenverlege-Unternehmen selbst. Das Ingenieurbüro ist im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in einem komplexen Verfahren von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden und verfügt über langjährige Praxis im Bäderbau und ein entsprechendes Renommee. Im Bereich der europaweiten öffentlichen Ausschreibung des Gewerkes Fliesen hat sich das beauftragte Fliesenverlege-Unternehmen durchgesetzt. Beide Unternehmen sind als solvent zu betrachten.

Im Rahmen der Auftragsvergaben sind Gewährleistungsbürgschaften als Sicherungsmittel in einer Größenordnung von drei Prozent der Schlussrechnungssumme hinterlegt worden. Darüber hinaus musste das Ingenieurbüro bei Vergabe den Bestand einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Das Fliesenverlege-Unternehmen verfügt über eine solche. Aufgrund der Größe und der Solvenz der Betriebe ist das sich Entziehen der Verantwortung im Bereich der Gewährleistung durch Insolvenz als sehr geringes Risiko einzuschätzen. Allein aber aufgrund der bestehenden Haftpflichtversicherungen wäre selbst in dem unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz die Mängelbeseitigung durch die entsprechenden Versicherungen zu gewährleisten.

 

Ergänzender Hinweis:

Sofern immer wieder auf das Thema eines Insolvenzrisikos verwiesen wird, trifft dies eigentlich einen anderen Sachverhalt. Für den Bauherren ist eine Insolvenz eines Unternehmens insbesondere dann problematisch, wenn selbiges während der Ausführung der Erstarbeiten in Insolvenz gerät und Zahlungen geleistet wurden. Dieser Fall betrifft in der Regel nicht eine Schlecht- oder eine mangelhafte Leistung, sondern einfach den Fall, dass der Auftrag nicht abgearbeitet wurde und möglicher Weise Überzahlungen vorgenommen wurden, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bekanntermaßen schwerlich wieder rückholbar sind. Darüber hinaus muss zur Durchführung der Baumaßnahme sodann aufwändig ein weiteres Unternehmen mit der Fortführung der Arbeiten beauftragt werden. So ist es uns im Falle der Außenanlagen gegangen. Vorliegend noch einmal, befinden wir uns in einer ganz anderen, nämlich der Gewährleistungssituation.

 

Über die bestehenden Gewährleistungsbürgschaften hinaus hat die Stadt Alfeld (Leine) eine nicht unerhebliche Summe von Honorarforderungen zurückgehalten, die eine Größenordnung von über 150.000 € erreicht. Die Stadt Alfeld (Leine) hat mithin sämtliche Sicherungsmechanismen gezogen, die ihr vorliegend rechtlich zur Verfügung standen und stehen.

Bei allgemeiner Recherche wird man im Übrigen feststellen, dass Fliesenschäden in Bädern leider nicht selten vorkommen. Insofern ist die Situation in Alfeld kein Spezifikum der Stadt.

Nicht auszuschließen, aber zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich ist, dass im Rahmen des Gutachtens die betroffenen Verantwortlichen ihre Verantwortung noch einmal vor Gericht klären lassen wollen. Dieses sogenannte Prozessrisiko ist nicht abzuwenden. Dies führt aber aus Sicht der Stadt Alfeld (Leine) nicht dazu, dass der Steuerzahler auf Sanierungs- oder weiteren Folgeschäden-Kosten den Fliesenschaden betreffend hängen bleibt. Allenfalls könnte der abschließende Schadensausgleich -soweit er die Höhe der benannten Sicherungsmittel überhaupt überschreiten sollte- nach Abschluss von gerichtlichen Verfahren erfolgen.

 

11.12.2015:

Wie uns die Stadt Alfeld am 11.12.2015 offiziell mitgeteilt hat, bleibt das 7 Berge Bad nun bis auf Weiteres geschlossen. Ein Termin für die geplante Wiedereröffnung wurde nicht genannt. Aus diesem Grund können wir euch leider auch keine Auskunft darüber geben, wann es mit dem Kurs- und Trainingsbetrieb weiter gehen kann. Wir möchten an dieser Stelle aber allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

 

26.11.2015:

Die Stadt Alfeld hat am 26.11.2015 offiziell mitgeteilt, dass sich die Wiedereröffnung des 7 Berge Bades aufgrund von festgestellten Schäden am Sport- und am Erlebnisbecken verzögern wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Reparaturarbeiten frühstens am 20.12.2015 abgeschlossen sein werden.
Da mit Beginn der Weihnachtsferien der Trainingsbetrieb erneut ruhen müsste, haben wir uns dazu entschieden, dass wir unseren Schwimmbetrieb erst im Januar 2016 fortsetzen werden. Das Trockentraining in der Post SV Sporthalle für alle Wettkampfschwimmer am Donnerstag werden wir bis auf Weiteres fortführen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.

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Training der Leistungsgruppen in den Osterferien

Die Leistungsgruppen L1, L2 und L3 trainieren vom 07. bis zum 10.04. jeweils zu den nachfolgend angegebenen Zeiten:

  • Dienstag, 18:30-20:00 Uhr, 3 Bahnen
  • Mittwoch, 19:00-20:30 Uhr, 3 Bahnen
  • Freitag, 18:45-20:15 Uhr, 3 Bahnen

Für alle anderen Gruppen finden vom 30.03. bis zum 10.04.2015 keine Schwimmausbildung und kein Schwimmtraining statt.

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